Immer wieder kommt es vor, dass psychisch kranke Kinder aus verschiedensten Gründen die notwendige Therapie nicht bekommen – zum Beispiel weil die Familie bedürftig ist und weit ab vom Schuss wohnt, sodass das Kind nicht in die dringend notwendige Gruppentherapie gebracht werden kann.
In diesem Fall haben wir die Fahrtkosten bezahlt, da öffentliche Verkehrsmittel nicht zur Verfügung standen und die Familie kein Auto hatte. In einem anderen Fall zauderte das Jugendamt mit der Bewilligung des Schulgeldes für eine spezielle Einrichtung. Hier sind wir in Vorleistung gegangen und erhielten das Geld zwei Jahre später wieder zurück, nachdem die Vormündin des Kindes das Recht auf diesen Schulbesuch gerichtlich durchgesetzt hatte. Ohne unsere Hilfe wäre diese Maßnahme nicht bzw. viel zu spät zustande gekommen.